Wird es den Bayreuther Christkindlesmarkt bald nicht mehr wie in seiner ursprünglichen Form geben? Grund dafür könnte die von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) geforderte Preissteigerung sein. Wie die Stadt Bayreuth mitteilt, bekam sie vor wenigen Tagen die übliche GEMA-Abrechnung für den Weihnachtsmarkt 2022. Dann der Schock: 40.000 Euro steht auf der Rechnung. Zum Vergleich: Für den Christkindlesmarkt 2019 musste die Stadt 493 Euro zahlen. Eine Preissteigerung von knapp 8.000 Prozent. "Wie ich die GEMA-Rechnung gesehen habe, ist mir die Luft weggeblieben", so Ulrich Pfeifer, Rechtsreferent der Stadt.
Droht jetzt ein Stück Kulturgut wegzubrechen?
Wie die Stadt weiter mitteilt, sei Bayreuth nicht der einzige Fall. Beim Deutschen Städtetag würden inzwischen immer mehr Berichte aus anderen Städten über deutlich erhöhte Forderungen für regelmäßig stattfindende Märkte eingehen. Eine vorherige Ankündigung der GEMA über eine Preissteigerung hätte es nicht gegeben. Der Deutsche Städtetag hätte inzwischen das Gespräch mit den Verantwortlichen der GEMA gesucht. Es brauche angemessene Tarife, die gewährleisten, dass die Märkte fortgeführt sowie Planungs- und Kostensicherheit gewährleistet werden können.
Wenn die Märkte durch derartige Veränderungen der Tarifstruktur nicht mehr wie bisher stattfinden können, verlieren am Ende alle: die Stadt, die Besucherinnen und Besucher, die Künstlerinnen und Künstler, als deren Interessenvertretung die GEMA sich begreift, insbesondere aber auch die Marktbeschicker.
(Thomas Ebersberger, Bayreuther Oberbürgermeister)
Ohne zuverlässige Lösung könne auch der Christkindlesmarkt in Bayreuth wohl nicht mehr so wie bisher durchgeführt werden, so die Stadt abschließend. Der Christkindlesmarkt sei dann nur noch als stiller Markt machbar. Sprich, wenn keine GEMA-pflichtige Musik mehr läuft.
Der Stadt bleibt da keine Alternative. Anpassungen werden unvermeidlich sein. Wir können und wollen derart unverschämt hohe Forderungen nicht auf die Marktbeschicker umlegen. (...) Letztlich dürfte hiervon nahezu jede Vereins- oder Stadtteilfeier betroffen sein.
(Ulrich Pfeifer, Rechtsreferent der Stadt)