In Oberfranken, wie auch im gesamten Bundesgebiet, gilt seit dem heutigen Montag (02. November) der einmonatige Teil-Lockdown, der in der letzten Woche in Berlin beschlossen wurde. Wir berichteten!
Teil-Lockdown seit 00:00 Uhr am Montag
Aufgrund der beschlossenen Maßnahmen müssen seit 00:00 Uhr Freizeit- und Kultureinrichtungen wie auch die Gastronomie schließen. Weiterhin dürfen Hotels keine Touristen mehr aufnehmen. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst auf Kontakte verzichten beziehungsweise diese auf ein Minimum beschränken. Schulen und Kindertagesstätten bleiben offen, ebenso die Geschäfte.
Maskenpflicht:
- im ÖPNV
- beim Einkaufen
- auf stark frequentierten Plätzen (z. B. in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden)
- an allen Schulen ab Jahrgangsstufe 1 auch am Platz
- in Universitäten ab sofort auch am Platz
- am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge)
Kontaktbeschränkung:
- auf ein absolut nötiges Minimum, d. h. maximal 10 Personen aus zwei Haushalten
- dies gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum und für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken
Tourismus:
- Verzicht auf private Reisen und Besuche
- Übernachtungen nur für notwendige, nicht touristische Zwecke
- Geschäftsreisen sind erlaubt
Freizeiteinrichtungen:
- werden geschlossen: Darunter fallen u. a. Theater, Konzerthäuser, Opern, Spielhallen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen und Schwimmbäder
Gastronomie:
- Gaststätten, Bars und Kneipen werden geschlossen
- ERLAUBT: Lieferung und Abholung von Speisen
Alkoholverbot:
- auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Verkaufsverbot von Alkohol:
- an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z.B. Kiosk) von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Dienstleistungsbetriebe:
- schließen müssen z.B. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios
- WEITERHIN OFFEN: Friseure, Physiotherapie
Groß- und Einzelhandel:
- darf unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben
Gottesdienste / Beerdigungen auf dem Friedhof:
- keine zusätzlichen Einschränkungen
- Auskünfte erteilt das zuständige Pfarramt
Schulen & Kitas:
- bleiben weiterhin geöffnet
Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe:
- sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet