Eine Geldauflage in Höhe von 3.400 Euro verhängte das Amtsgericht Hof gegen einen Garten- und Landschaftsbauer aus dem Landkreis Hof. Damit wurde das Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gegen den Unternehmer beendet. Zusätzlich muss er einen hohen Bußgeldbetrag an den Zoll entrichten und die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Widerrechtlich Straßen in öffentlichen Bereichen gepflastert
Laut Pressemitteilung des Hauptzollamtes Regensburg pflasterte der Garten- und Landschaftsbauer – entgegen seinem Betriebszweck – als Unternehmer Straßen in öffentlichen Bereichen. Dabei zahlte der Firmeninhaber seinen Arbeitnehmern nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen Bau-Mindestlohn und führte somit auch nicht die entsprechenden Beiträge zu den Sozialkassen ab. Die Mindestlohnunterschreitung belief sich in der Summe auf rund 50.000 Euro. Für dieses Vergehen erhielt der Geschäftsmann von der zuständigen Stelle des Hauptzollamts Regensburg einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15.000 Euro. Zusätzlich muss der Firmeninhaber für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 88.000 Euro aufkommen.