Nach dem Feuer in einer Asylbewerberunterkunft am Samstagmorgen (20. August) in Gößweinstein (Landkreis Forchheim) wurden zwei Tatverdächtige ermittelt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft haben zwei Bewohner der Einrichtung durch eine unsachgemäße Entsorgung von glühender Holzkohle das Feuer selbst verursacht. Die beiden 18 und 20 Jahre alten Asylbewerber müssen sich nun wegen fahrlässiger Brandstiftung strafrechtlich verantworten.
Schaden von rund 100.000 Euro
Wie berichtet, brannte die von acht Asylbewerbern bewohnte ehemalige Gaststätte am Samstag vollständig aus. Hierbei entstand ein Sachschaden von rund 100.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehr löschte den Brand mit einem Großaufgebot, bevor die Flammen andere Gebäude beschädigten.
Schwierige Ermittlungen am Brandort
Aufgrund des ausgebrannten Wohnhauses sowie der Einsturzgefahr des Gebäudes gestalten sich die Arbeiten der Ermittler als sehr schwierig. Nach ersten Erkenntnissen der Brandfahnder dürfte das Feuer in einem Abstellraum im Erdgeschoss ausgebrochen sein. Anschließend breiteten sich die Flammen auf die weiteren Räume aus.
Widersprüchliche Angaben der Bewohner
Bei Befragungen der acht Bewohner räumten zwei Männer (18 und 20 Jahre) aus Syrien ein, dass in der Brandnacht glühende Holzkohle entsorgt wurde, die sie zum Entzünden einer Wasserpfeife verwendet hatten. Bei der Befragung machten die beiden Asylbewerber über die näheren Umstände der Brandentstehung widersprüchliche Angaben. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde gegen die beiden Männer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet.
Tatverdächtige in Haft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergingen gegen die beiden Syrer am Sonntag (21. August) Untersuchungshaftbefehle wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. Mittlerweile sitzen sie in Haft. Die Ermittlungen dauern an.