Es ist beschlossene Sache: Ab dem 11. Oktober dieses Jahres gibt es für Ungeimpfte keine kostenfreien Tests mehr. Darauf haben sich die Länderchefs gemeinsam mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Bund-Länder-Treffen am Dienstag (10. August) geeinigt. Zudem besteht für ungeimpfte Menschen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eine Testpflicht.
Diese Personengruppen bekommen weiterhin kostenlose Schnelltests zur Verfügung
Weiterhin kostenfreie Schnelltests bekommen Menschen, die von der Impfung befreit sind. Dazu zählen Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Diese Regelung gilt insbesondere für Schwangere oder für Personen unter 18 Jahren.
Testpflicht notwendig für Freizeiteinrichtungen sowie Krankenhäuser und Altenheimen
Weiterer Beschluss des Bund-Länder-Treffens ist es, dass Ungeimpfte bis zu einer Inzidenz von 35 von einer Testpflicht befreit werden. Diese Testpflicht gilt für den Zugang von Freizeiteinrichtungen, wie etwa Restaurants, Veranstaltungen, Sportstätten, körpernahe Dienstleistungen, Unterkünften sowie Krankenhäusern und Altenheimen.
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