Für die Bundestagswahl 2025 wurden vom Landeswahlleiter in Bayern 17 verschiedene Parteien zugelassen. Diese können am 23. Februar 2025 mit der Zweitstimme gewählt werden. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 stehen im Freistaat somit neun Parteien weniger zur Auswahl. Vor vier Jahren waren 26 Parteien zugelassen. Sieben Parteien wurden in Bayern zurückgewiesen und dürfen demnach nicht antreten. Mehr dazu auf unserer Newsseite vom 24. Januar.
Das Grundgesetz verleiht den Parteien einen besonderen verfassungsrechtlichen Status. Sie sind zentral an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt, wobei ihre Gründung frei ist. Ihre innere Organisation muss jedoch den Grundsätzen der Demokratie entsprechen. Dadurch nehmen Parteien eine entscheidende Rolle für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung der Parteien hervor und bezeichnet sie als „integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens“.
Das Parteiengesetz enthält eine Legaldefinition des Parteienbegriffs. Danach sind Parteien...
Die Rechtsgrundlagen finden sich im Grundgesetz (Artikel 21) und im Parteiengesetz (§2, Absatz 1 und Absatz 3)