Die Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen ist rechtens. Dies bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Verfassungsbeschwerden von vier Familien wurden damit zurückgewiesen. Die Masern-Impfpflicht gilt in Deutschland seit März 2020.
Eingriffe in Grundrechte sind „zumutbar“
Laut den Richtern stellt die Impfpflicht zwar einen Eingriff in die Grundrechte dar. Sie sind aber zumutbar, da die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen dienen. Die Eltern hatten geklagt, da sie in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Kinder auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht sahen.
Bußgelder bei nichtgeimpften Schulkindern drohen
Durch den Entscheid dürfen Kinder in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagesmüttern nur betreut werden, wenn sie gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben und demzufolge immun sind. Bei nichtgeimpften Schulkindern drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro für die Eltern. Die Schulpflicht besteht aber auch bei ungeimpften Kindern fort. Zudem müssen Beschäftigte in Kitas und Schulen ebenso gegen Masern geimpft sein.
Ziel: Virus soll ausgerottet werden
Mit der Impfpflicht soll die Krankheit in Zukunft ganz ausgerottet werden. Laut Expertenmeinung geschieht dies, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen das hochansteckende Virus geimpft sind.