Die Stadt Coburg überschritt den kritischen Corona-Inzidenzwert von 35 an den letzten drei aufeinanderfolgenden Tagen (28. bis 30. August). Damit gelten von Mittwoch (1.September) an erneut die sogenannten 3G-Regeln. Dies teilte die Stadtverwaltung der Vestestadt mit.
Negativer-Test für Veranstaltungen in Innenräumen notwendig
Dies bedeutet, dass für den Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen in Innenräumen ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Das kann entweder ein Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen von der Test-Pflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die über die entsprechenden Zertifikate und Nachweise verfügen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, auch in den Ferien.
Die Testpflicht gilt für folgende Bereiche: