Eine Woche nach Verkündung der Urteile im Revisionsprozess am Landgericht Coburg um die Tötung des Beiersdorfer Orchestermusiker Wolfgang R. im Dezember 2013, haben die Verteidiger der Verurteilten fristgerecht Revision eingelegt. Das bedeutet, dass sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Urteil auseinandersetzen und es auf mögliche Rechtsfehler überprüfen muss.
Sollte der Bundesgerichtshof sich der Ansicht der Verteidiger anschließen, würde der Fall an das Coburger Landgericht oder an ein anderes Gericht zur Neuverhandlung übertragen. Anderenfalls würde das jetzige Urteil rechtskräftig.
Haupttäter erhielten lebenslange Freiheitsstrafe
Das Gericht verurteilte die beiden Haupttäter aus der Rockerszene (Peter G. und Paul K.) wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Wegen der Einordnung der Tat mit besonderen Schwere der Schuld würde dies eine Entlassung nach 15 Jahren unmöglich machen.
Auftraggeber müssen ebenfalls lange hinter Gitter
Auch die Auftraggeber der Tat erhielten lange Haftstrafen. Maria S., die Lebensgefährtin von Wolfgang R., muss wegen Raub mit Todesfolge für zwölf Jahre in das Gefängnis. Ihr Ex-Mann Helmut S. erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren und einem Monat.