Erschöpft und dehydriert konnte am Mittwochnachmittag (09. August) ein Hund aus einem überhitzten Auto auf dem Parkplatz an der Brandensteinsebene in Coburg befreit werden. Ein aufmerksamer Passant alarmierte die Polizei, welche anschließend den Hund aus der gefährlichen Situation befreite. Die Hundebesitzer zeigten sich jedoch alles andere als dankbar.
Hund im heißen Auto zurück gelassen
Auf dem Veste-Parkplatz gegenüber der Brandensteinsebene in Coburg parkte ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach sein Fahrzeug und lies seinen Vierbeiner darin zurück. Die beiden Seitenscheiben des BMW waren zwar einen Spalt geöffnet. Dennoch erhitzte sich der Fahrzeuginnenraum derart stark, dass der Hund überhitzte und dehydrierte. Ein vorbeikommender Tourist sah den hechelnden Hund im Fahrzeug und wusste sich nicht anders zu helfen, als die Coburger Polizei zu rufen. Beim Eintreffen der Coburger Polizisten hatte sich der Hund mittlerweile in den Fußraum der Fahrerseite zurückgezogen, da dies offensichtlich noch die kühlste Stelle im Fahrzeug war. Die Ordnungshüter versuchten zunächst an den Fahrzeughalter telefonisch heranzutreten. Dies schlug allerdings fehl.
Polizisten müssen Heckscheibe einschlagen
Um dem Vierbeiner weitere Qualen zu ersparen, schlugen die Ordnungshüter mit dem Schlagstock die hintere Seitenscheibe des Autos ein, öffneten die Fahrertür und befreiten den erschöpften Hund aus seiner misslichen Lage. Da das Tierheim nur wenige hundert entfernt war, wurde der Hund kurzerhand von der Streifenbesatzung dorthin gebracht. Dort war er bestens versorgt und konnte später von seinem Hundehalter auch wieder abgeholt werden. Zum Zeitpunkt der Tierrettung betrug die Lufttemperatur im Schatten 27 Grad. Wie heiß es zu diesem Zeitpunkt im Fahrzeuginneren war, ist nicht bekannt.
Hundehalter sind sich keiner Schuld bewusst
Der Fahrzeugbesitzer, sowie seine Freundin erschienen am Mittwochabend sehr ungehalten auf der Wache der Polizeiinspektion Coburg. Die Einsicht des Hundehalters „hielt sich in Grenzen“. Bei der Dame ging sie gegen Null. Es folgte der typische Standardsatz, den ein Polizist immer wieder zu hören bekommt: „Das haben wir schon hundertmal so gemacht, es ist noch nie etwas passiert.“ Den Hundehalter erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.