Ein 60-jähriger Mann urinierte am Montag (16. September) gegen eine Gebäudewand des Coburger Landestheaters. Die Sicherheitswacht stellte den Wildpinkler. Den Mann erwartet nun eine Anzeige. Und: Es kann teuer werden!
Zeugen bemerken den 60-Jährigen
Was ist passiert? Aufmerksame Passanten machten am Montagabend um 21:40 Uhr eine Streife der Coburger Sicherheitswacht auf den 60-Jährigen aufmerksam, der gegen das Gebäude des Landestheaters pinkelte. Die Sicherheitswacht stellte den Mann und verständigte die Polizei. Die Beamten nahmen im Anschluss seine Personalien auf und erteilten dem 60-Jährigen einen Platzverweis
Bußgeld kann teuer werden
Zudem wird gegen ihn wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ermittelt. Dies kann teuer werden! In Deutschland ist das sogenannte Windpinkeln, also das öffentliche Urinieren, nicht erlaubt. Es fällt unter die Ordnungswidrigkeiten, die in den meisten Städten und Gemeinden mit Bußgeldern belegt sind. Die genauen Regelungen können von Ort zu Ort variieren, da jede Stadt ihre eigenen Vorschriften hat.
Die Strafen können je nach Ort und Situation variieren, liegen aber meist zwischen 10 und 100 Euro. In einigen Fällen kann es sogar zu höheren Geldstrafen (Outdoor-Pinkeln an historischen Orten) oder in extremen Fällen – wenn es zu Wiederholungen kommt – zu zusätzlichen Maßnahmen wie gemeinnütziger Arbeit kommen.
Zusätzlich können solche Vergehen in bestimmten Situationen als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ betrachtet werden, was zu noch höheren Strafen oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Reinigungskosten könnten auch noch anstehen
Neben dem Bußgeld wird der Mann wohl auch noch für mögliche anstehende Reinigungskosten geradestehen müssen, so die Polizei abschließend.