Die Corona-Verordnungen von Bundes- und Landesregierung sehen für den Jahreswechsel sowohl ein Böller- als auch ein Ansammlungsverbot vor. Die Stadt Coburg hat beide Regelungen wie vorgesehen mittels einer Allgemeinverfügung erlassen. Sie gelten für die Innenstadt. Die betroffene Verbotszone finden Sie hier!
Versammlungen mit mehr als zehn Personen nicht erlaubt
Das Ansammlungsverbot gilt ab Freitagnachmittag (31. Dezember, ab 15:00 Uhr) bis Samstagmorgen (1. Januar, bis 9:00 Uhr). In diesem Zeitraum dürfen Versammlungen mit mehr als zehn Personen in der Coburger Innenstadt nicht stattfinden.
Das Zünden von Kleinstfeuerwerk ist weiter erlaubt
Das sogenannte Böllerverbot umfasst das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2. Dieses Verbot gilt ab Freitag (31. Dezember, 0:00 Uhr) bis Samstag (1. Januar, 24:00 Uhr). Das Zünden von Kleinstfeuerwerk ist hingegen erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Außerhalb des markierten Bereichs ist es erlaubt, Feuerwerk abzufeuern.