Wie die Bayerisches Staatskanzlei im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung (08. Februar) mitteilt, führt die Omikron-Welle zwar weiter zu Höchstständen bei den Infektionszahlen – die Situation in den Krankenhäusern zeige aber, dass die Infektionsinzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein könne: Die Intensivbettenbelegung ist stabil und beträgt nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzenbelastung. Die Hospitalisierung steigt zwar leicht an, allerdings ist sie weiterhin beherrschbar, und es gibt Krankenhauseinweisungen mit und nicht wegen Corona. Droht aber keine Überlastung des Gesundheitssystems, müssen die Beschränkungen zurückgefahren werden. Für Bayern ist damit der Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen.
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
Bayern setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht aus
Der Freistaat wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich nicht zum 15. März 2022 umsetzen. Die Maßnahme würde für zu viel Chaos sorgen. Das Personal in den Krankenhäusern, der Altenpflege und den Arztpraxen würde nach Auffassung des Bayerischen Kabinetts damit Patienten gefährden. Laut Staatsminister Dr. Florian Herrmann sei eine längere Umsetzungsfrist nötig, da die Rechtsgrundlage des Bundes praxisuntauglich sei. Vor allem sei derzeit noch völlig unklar, wie das Vorgehen ab dem 15.3.2022 sein soll. Der Freistaat müsse Gesundheitsämter, Arztpraxen und Patienten schützen. Dazu sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer als erster Schritt des Bundes geplant gewesen, auf den eine allgemeine Impfpflicht folgen sollte. Diese sei derzeit aber fraglich.
Kabinett beschließt Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 / Planungssicherheit für Betreiber auf kommunaler Ebene / Kapazitäten werden angepasst
Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Das hat der Ministerrat am Dienstag (08. Februar) in München beschlossen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote. Die Staatsregierung bereitet sich damit frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen (z. B. Varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für unter 5-Jährige) sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vor. Um diese zentralen Herausforderungen der kommenden Monate zu bewältigen, ist das ergänzende staatliche Impfangebot auch nach dem 30. April 2022 unverändert erforderlich.
Anpassung der Kapazitäten in Impfzentren
Der Ministerrat beschloss zudem die Anpassung der Kapazitäten der Impfzentren: Die Impfzentren sollen künftig in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag durchschnittlich Grundkapazitäten von rund 2.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner sowie Maximalkapazitäten von rund 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner vorhalten. Im reduzierten Betrieb bei geringer Impfnachfrage können abweichend von der Grundkapazität rund 1.500 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner angeboten werden, bei hoher Impfnachfrage sollen im Einzelfall die Maximalkapazitäten auch überschritten werden können. Grundsätzlich gilt, dass stets gewährleistet sein muss, dass die Kapazitäten kurzfristig auf die vorzuhaltende durchschnittliche Grundkapazität sowie auf die Maximalkapazitäten erhöht werden können. Die Versorgung der Impfzentren mit Impfstoff erfolgt weiterhin über die Regelversorgung (pharmazeutischer Großhandel, Apotheken). Bayern hält zudem an der bewährten Software BayIMCO zur Steuerung der Impftermine fest. Diese wird auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst