Der Freistaat Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Rahmen der Corona-Pandemie um vier Wochen bis zum 30. Juli verlängert. Dies teilte am Dienstagnachmittag (28. Juni) das Gesundheitsministerium in München mit. Zugleich wurde beschlossen, dass die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibt, es aber Erleichterungen geben wird.
Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek bekräftigte nach der Sitzung des Ministerrats in München:
Ganz wichtig ist: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen! Wir brauchen weiterhin Schutzmaßnahmen angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens. Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer.“
(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)
Gesundheitsminister setzt bei Entscheidung, welche Maske getragen wird, auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger
Holetschek erläuterte, dass künftig jeder selbst nach der eigenen Einschätzung und Risikobeurteilung entscheiden kann, ob er im Nahverkehr eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske trägt. „In den heißen Sommermonaten, wie wir sie jetzt erleben, und unter den derzeitigen pandemischen Bedingungen halten wir es für verhältnismäßig, stärker auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen“, so Holetschek am Dienstag in München.
Regierung empfiehlt die FFP2-Maske
Der Minister bekräftigte, dass von Seiten der Staatsregierung empfohlen wird, „überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.“ Das Ministerium setzt zudem auf die fortlaufende Prüfung, ob und welche Regelungen erforderlich sind oder aufgrund der pandemischen Lage angepasst werden können.