Das bayerische Kabinett traf sich am Sonntag (06. Dezember) in einer Sondersitzung, um sich über schärfere Corona-Maßnahmen zu beraten. Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Staatsminister Dr. Florian Herrmann informierten am Nachmittag über die insgesamt zehn getroffenen neuen Beschlüsse für Bayern. Unter anderem sind erneut Ausgangsbeschränkungen für den Freistaat geplant.
Ab Mittwoch (09. Dezember) bis zum 5. Januar gelten in Bayern folgende Beschlüsse:
- Bayern ruft erneut den Katastrophenfall aus.
- Allgemeine Ausgangsbeschränkungen werden für Bayern ausgerufen. Bedeutet: das Haus soll nur für die Arbeit, Schule, den Einkauf, den Arzt, familiäre Angelegenheiten verlassen werden.
- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Das heißt: Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen sind gestattet. Zusätzlich soll es in den Hotspot-Regionen ab einem Inzidenzwert von 200 eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens erfolgen. Eine Ausnahme der Kontaktbeschränkungen gilt über Weihnachten vom 23. bis 26. Dezember und nicht mehr an Silvester. Über Jahreswechsel dürfen sich hingegen nur noch zwei Hausstände mit bis zu 5 Personen treffen.
- Schulen: Kindergärten und Schulklassen von 1 bis 7 bleiben unversehen. Ab der 8. Jahrgangsstufe erfolgt der Wechselunterricht. Hingegen gibt es in Hotspot-Regionen (7-Tage-Inzidenz von 200) für Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe keinen Präsenzunterricht. Die Lage an den Schulen wird nach den Weihnachtsferien je nach Infektionsgeschehen neu bewertet.
- Geschäfte: Die Läden dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Beachtet werden muss dabei die 20-Quadrat-Meter-Regel pro Kunde. Größere Geschäfte oder Einkaufszentren müssen auf diese Regelung achten. Zudem ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen nicht erlaubt.
- Grenzverkehr: Die Grenzen sollen mit Einschränkungen offen bleiben. Hingegen wird der kleine Grenzverkehr wie zum Beispiel Freizeit, Einkauf etc. untersagt. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Arbeitspendler oder Menschen, die ihre Familien ersten oder zweiten Grades besuchen möchten. Dies ist nur mit Vorweis eines negativen Tests möglich.
- Alten- und Pflegeheime: Besuche in Seniorenheimen sind nur noch einmal pro Tag mit negativem Corona-Test möglich. Besucher dürfen nur noch mit einer FFP2-Maske die Einrichtungen betreten. Die Mitarbeiter müssen sich zweimal die Woche testen lassen.
- Gesundheitsämter verwenden einheitliche Software des Bundes.
- Die Nachverfolgung über die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen ist von der Polizei und Bundeswehr zu gewährleisten.
- Arbeitgeber sollen Homeoffice ermöglichen, wo es nur geht.
Der Ministerpräsident Söder sprach in der heutigen Pressekonferenz von einem sanften Lockdown, der nur milde Wirkungen hervorbringt. Die aktuellen Fallzahlen sind noch zu hoch, das bayerische Gesundheitssystem ist überlastet. Zudem steigen die Todeszahlen. Alle vier Minuten stirbt ein Mensch in Deutschland an Corona, in Bayern sind es alle 20 Minuten, so Söder. Daher sind die Worte des Ministerpräsidenten:
Wir brauchen keinen Halbschlaf, sondern konsequentes Handeln!
Der Landtag soll am kommenden Dienstag (08. Dezember) die Maßnahmen beschließen.