Der harte Lockdown 2.0 ist beschlossene Sache. Nach dem Bund-Länder-Gipfel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am heutigen Sonntagvormittag (13. Dezember) in einer Pressekonferenz erklärt, dass es ab dem 16. Dezember strengere Corona-Maßnahmen geben wird. Diese gelten voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021. Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen mache diesen Schritt nötig. Auch, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Der Einzelhandel wird heruntergefahren. Und auch Schulen und Kitas werden geschlossen.
Schnelle Einigung zwischen Bund & Ländern
Im Vergleich zu den letzten Bund-Länder-Gipfeln haben sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten diesmal sehr schnell einigen können. "Corona ist außer Kontrolle geraten", sagte der bayerische Ministerpräsident. Er sei froh, dass sich nun alle Regierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel "klar und konsequent" auf einen Beschluss zum Lockdown geeinigt hätten.
Corona-Maßnahmen ab dem 16. Dezember 2020:
- Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember dürfen vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis (Eltern, Kinder, Geschwister) dazukommen.
- An Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen Plätzen, welche die Kommunen mit einem solchen Verbot belegen. Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten.
- Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember 2020. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also Lebensmittel und Drogerieartikel, zudem Apotheken, Sanitätshäuser, Banken. Auch Tankstellen und Kfz-Werkstätten dürfen öffnen, ebenso Poststellen oder Waschsalons und Reinigungen. Alle anderen Läden und Märkte schließen bis 10. Januar. Weihnachtsbaumverkäufe dürfen geöffnet bleiben.
- Körpernahe Dienstleistungen müssen ebenfalls schließen – also Frisiersalons, Massagepraxen und ähnliche Betriebe. Medizinisch ausgerichtete Praxen können wohl öffnen.
- Die Schulen und Kindertagesstätten sollen ebenfalls schließen. Schulen wechseln in den Distanzunterricht. Eine Notfallbetreuung soll angeboten werden. Die Weihnachtsferien werden daher vom 16. Dezember bis 10. Januar andauern.
- Betriebe sollen, wo möglich, in der Zeit bis 10. Januar entweder Betriebsferien machen oder großzügige Home-Office-Lösungen anbieten. Das ist allerdings keine Vorschrift, sondern eine Bitte.
- Gottesdienste sind zulässig, aber unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. Eventuell wird eine Anmeldepflicht für Besucher verlangt.
- In Alten- und Pflegeheimen werden die Schutzmaßnahmen erhöht. ES soll ab sofort Pflichttests geben.
- Reisen werden zwar nicht verboten, doch wird ein Appell beschlossen, nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland bleiben zu lassen. Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt – sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.
- Die finanzielle Unterstützung für geschlossene Unternehmen und für betroffene Selbständige wird ausgeweitet. Die schon beschlossene Überbrückungshilfe der Bundesregierung zur Deckung von Fixkosten wird daher auf maximal 500.000 Euro pro Monat erhöht. Wertverluste bei Waren sollen über besondere Abschreibungsregeln aufgefangen werden können. Zur Entlastung bei Mieten und Pachten wird eine Regelung eingeführt, wonach die Beschränkungen eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit wären für Mieter und Pächter Minderungen möglich.