Di, 23.06.2020 , 14:57 Uhr

Corona-Krise in Bayern: Urlauber aus dem Landkreis Gütersloh ohne negativen Test nicht willkommen!

Ergebnisse der Sitzung des Ministerrates in München verkündet

Auf einer Pressekonferenz in München informierten am Dienstagmittag (23. Juni) Kultusminister Michael Piazolo & der Leiter der Staatskanzlei, Florian Herrmann, über die Ergebnisse der heutigen Sitzung des Ministerrates. Erneut war die Corona-Krise das Schwerpunktthema. Nach aktuellen Zahlen sind in Bayern aktuell 670 Personen mit dem Virus infiziert. 48.896 Menschen erkrankten seit dem Ausbruch der Pandemie, 2.569 Menschen starben an dem Virus.

Urlauber aus dem Landkreis Gütersloh dürfen ohne negativen Corona-Test nicht nach Bayern einreisen

Das bayerische Kabinett beschloss am heutigen Tag, dass Beherbergungsbetriebe im Freistaat keine Gäste aus Landkreisen mehr aufnehmen dürfen, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Personen in den letzten sieben Tag gab. Dies trifft aktuell auf den Landkreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen zu. Die NRW-Landesregierung hatte dort am heutigen Tag den regionalen Lockdown beschlossen. Personen aus den jeweiligen Regionen müssen, um in bayerischen Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen unterzukommen, vorab einen negativen Corona-Test vorlegen.

Bayern bereitet Regelbetrieb an Schulen unter Hygieneauflagen vor

Bayern bereitet für das kommende Schuljahr 20/21 den Regelbetrieb unter Hygieneauflagen vor. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab 8. September wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Oberste Priorität hat dabei weiterhin der Gesundheitsschutz der Schüler, Lehrkräfte und des schulischen Personals. Ziel des Konzepts ist, dass die bayerischen Schulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch im kommenden Schuljahr bestmöglich nachkommen können.

Voraussetzung: Positive Entwicklung des Infektionsgeschehen

Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst. Basis hierfür ist der bestehende Hygieneplan, der neben allgemeinen Aspekten wie etwa regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung der Husten- und Niesetikette auch Vorgaben zum Verhalten im Schulgebäude vorsieht.

Faire Behandlung der Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sollen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie fair behandelt werden. Mit verschiedenen pädagogischen Ansätzen werden daher für Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf sogenannte Brückenangebote im neuen Schuljahr 2020/2021 eingerichtet. Dazu gehören Angebote zur Betreuung und zusätzliche Förderangebote.

Digitalisierung der Schulen wird ausgebaut

Bayern baut zudem die Digitalisierung an den Schulen weiter konsequent aus. Den Schulen steht auch im Herbst 2020 ein digitales Gesamtpaket zur Verfügung. Zentrale Bausteine sind die „mebis“-Plattform (Landesmedienzentrum Bayern) sowie ein ergänzendes Werkzeug zur onlinebasierten Kommunikation für die weiterführenden Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, auch zu Hause mit digitalen Medien zu lernen. Wer zu Hause keinen Zugang zu einem geeigneten digitalen Endgerät hat, soll dies bei der Schule befristet ausleihen können. Über das Sonderbudget Leihgeräte wurde hierfür ein eigenes Förderprogramm unter dem Dach des „DigitalPakt Schule“ 2019 bis 2024 aufgelegt.

Mehr Besuche in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern möglich

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird erweitert. Ab 29. Juni können Einrichtungen dadurch deutlich mehr Besuche ermöglichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde bedeutet dies einen weiteren Schritt zu mehr Normalität. Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchsgeschehen in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden. Auch gilt es, sozialer Isolation und Vereinsamung entgegenzuwirken. Deshalb werden die derzeitigen Besuchsbeschränkungen durch einrichtungsindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte ersetzt. Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt.

Hygienekonzept für Messe- und Kongressbetrieb beschlossen

Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens will die Staatsregierung die Öffnung des Messe- und Kongressbetriebs in Bayern spätestens ab 1. September ermöglichen. Bei der Wiederaufnahme haben Gesundheit und Eindämmung der Pandemie weiterhin Priorität. Dafür hat der Ministerrat einen Rahmen für Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgestellt als Richtschnur für die individuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter. Damit sollen Infektionsrisiken begrenzt und die Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionen sichergestellt werden.

Bayern sorgt für zusätzlichen Vorrat an Impfstoff für die Grippesaison im Herbst

Der Freistaat wappnet sich zudem frühzeitig für den Start der nächsten Grippesaison im Herbst. Die Staatsregierung bestellt hierzu beim Öffentlichen Gesundheitsdienst für Bayern rund eine halbe Million Impfdosen gegen die saisonale Influenza 2020/2021. Damit soll eine mögliche höhere Nachfrage im Herbst nach Grippeimpfstoff bedient werden können. Für die Beschaffung der zusätzlichen Impfstoffe steht ein Betrag von rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.

 

 

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