Sa, 09.05.2020 , 18:39 Uhr

Corona-Krise: Krankenhäuser in Bayern auf dem Weg zum Normalbetrieb

Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten

Krankenhäusern und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern seit heute schrittweise die Rückkehr zum Normalbetrieb erlaubt. Dies teilte am Samstag die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml mit.

Langsame Rückkher in Richtung Regelbetrieb

Mit den Allgemeinverfügungen des Gesundheits- und des Innenministeriums vom März waren Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen verpflichtet worden, soweit medizinisch vertretbar, bis auf Weiteres alle planbaren Behandlungen zurückzustellen oder zu unterbrechen. Ziel war es, möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizumachen.

 

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt es nunmehr zu, wohl abgewogene Schritte in Richtung einer Rückkehr zum Regelbetrieb zu gehen. Es ist wichtig im Sinne der Patientinnen und Patienten, die auf eine Behandlung warten, dass freie Kapazitäten schrittweise wieder für die reguläre gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

(Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin)

 

Neue Allgemeinverfügung ab heute gültig

Das bayerische Kabinett beschloss die Umsetzung eines Stufenplans, um die Versorgungsstrukturen der Kliniken einerseits wieder für die medizinische Regelversorgung zu nutzen, andererseits aber eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin zu verhindern. Die gestern beschlossene Allgemeinverfügung ist seit dem heutigen Samstag gültig.

Weiteres Vorhalten von Kapazitäten für Corona-Infizierte

Demnach dürfen bis auf wenige Ausnahmen reine Privatkliniken und psychosomatische Einrichtungen ohne Einschränkungen in ihren Normalbetrieb zurückkehren. Für die Versorgung von gesetzlich Versicherten zugelassene Krankenhäuser müssen zunächst 30 Prozent ihrer Intensivkapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit und 25 Prozent ihrer Normalkapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten zur Verfügung halten. Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sind gehalten, 30 Prozent der Kapazitäten zu reservieren. Im Einzelfall kann die jeweils zuständige Regierung weitere Erleichterungen gestatten oder aber im Bedarfsfall auch strengere Freihaltepflichten anordnen.

Huml unterstrich:

Wir haben ein atmendes System geschaffen, das einerseits Erleichterungen zulässt, das aber bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen andererseits sehr rasch zielgerichtetes, konsequentes Gegensteuern ermöglicht“, erläuterte die Ministerin. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere hervorragende Versorgungsstruktur diese enorme Herausforderung durch die Pandemie meistern wird.

 

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