Bundeskanzlerin Angela Merkel einigte sich am Donnerstag (30. April) mit den Ministerpräsidenten der Länder auf eine Wiedereröffnung der Spielplätze unter Auflagen, dies gab die Deutsche-Presse-Agentur in Berlin bekannt. Zudem sollen auch Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits am Dienstag (28. April) verkündete, seien auch unter Auflagen Gottesdienste aller Glaubensrichtungen ab Anfang Mai in Bayern wieder möglich. Wir berichteten.
Eltern sollen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften achten
Ein einheitlicher Zeitpunkt für die Öffnung der Spielplätze sei bislang nicht bekannt. Die Eltern sollen darauf achten, dass die Hygienevorschriften eingehalten und überfüllte Plätze gemieden werden. Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen ebenso unter Auflagen öffnen. Bei kleinen und historischen Gebäuden sei die Voraussetzung, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten. Hierfür soll es ein Förderprogramm für die coronabedingten Umbaumaßnahmen in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro geben.
Bund entscheidet am 6. Mai über weiteren Fahrplan von Schulen, Kitas und Vereinssport
Am 6. Mai möchte der Bund darüber entscheiden, wie es mit Schulen, Kitas und Vereinssport weitergehen wird. Bis dahin soll ein Konzept zur weiteren, schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindertagesstätten und zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeitet werden. In Bayern dürfen Schüler der Abschlussklassen seit dem 27. April wieder in den Unterricht. Schüler, die ihren Abschluss im Jahr 2021 haben werden, dürfen ab dem 11. Mai wieder in die Schule.