Die Bayerische Staatsregierung hat am heutigen Dienstag (10. November) die Weichen für die Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen gestellt. Der Ministerrat machte am Vormittag den Weg für die „Novemberhilfe“ frei.
Bayern hilft geschlossenen Betrieben
Die IHK für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns vom Oktober (Berchtesgadener Land, Rottal-In, Augsburg und Rosenheim) mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert. Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe stehen bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Länder arbeiten derzeit an der Umsetzung der „Novemberhilfe“. Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht fest. Die bestehenden Corona-Hilfsmaßnahmen, insbesondere der LfA, werden bis 30. Juni 2021 verlängert.
Priorität für Präsenzunterricht an Schulen
Zudem stimmte man sich im Ministerrat am Dienstag ab, den Präsenzunterricht an Schulen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Um Engpässe bei der Verfügbarkeit von Lehrkräften zu vorzubeugen, stellt Bayern für das laufende Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und sogenannte Schulassistenzen für Aufgaben außerhalb des Unterrichts bereit. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 20 Millionen Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Die Mittel sollen je nach den Erfordernissen vor Ort flexibel bereitgestellt werden.