Das Bayerische Kabinett beschloss am Dienstag (12. Oktober) weitere Veränderungen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Änderungen werden am Freitag (15. Oktober) beziehungsweise am kommenden Dienstag (19. Oktober) gültig, so die Staatskanzlei in München.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in folgenden Punkten geändert
Mit Wirkung vom kommenden Dienstag müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Die Betroffenen müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen, so die Staatskanzlei.
Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom Freitag (15. Oktober) auf Schwerpunktbereiche mit einem hohen Risiko von Mehrfachansteckungen beschränkt. Dies sind folgende Bereiche:
In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung, so die Staatsregierung abschließend in ihrer Pressemitteilung.