Mi, 06.01.2021 , 14:04 Uhr

Corona-Pandemie in Bayern: Diese Regelungen gelten ab dem 11. Januar!

Kontakte werden noch weiter eingeschränkt

Am heutigen Mittwochvormittag (06. Januar) gab es in München die erste Sitzung des bayerischen Ministerrates im Jahr 2021. Hierbei kamen die am Dienstag von Bundeskanzlerin Merkel verkündeten Maßnahmen (Wir berichteten!) auf den Tisch. Der Rat beschloss, die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie über den 10. Januar hinaus bis zunächst zum 31. Januar zu verlängern. Auf der Pressekonferenz - nach der Sitzung - teilte Ministerpräsident Söder zudem mit, dass Gesundheitsministerin Melanie Huml durch den Memminger Landtagsabgeordneten und bisherigen Baustaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) abgelöst und ersetzt wird. Hier geht es zu der Nachricht!

Keine Entwarnung in der Corona-Krise

Söder gab an, dass man derzeit noch keine Entwarnung geben kann, da die Infektionszahlen in Bayern weiterhin sehr hoch seien. Der Ministerpräsident gab am Mittag bekannt, dass derzeit in Bayern alle zwölf Minuten ein Mensch stirbt. Deshalb beschloss man am Mittwoch, die geltenden Corona-Maßnahmen zu verlängern und zum Teil auch zu verstärken.

1) Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:

Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages- Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus untersagt.

Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

2) Schule:

Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bleiben auch die Schulen weiter geschlossen. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht - nach Jahrgangsstufen gestaffelt - angestrebt. Eine Verlängerung der Ferien über den 10. Januar hinaus, wird es nicht geben.

3) Kindertagesstätten:

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

4) Wirtschaft:

Die Verlängerung der Maßnahmen führt dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Betriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßte die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht.

Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte "click-and-collect"- oder "call-and-collect"-Leistungen anzubieten.

5) Einreise aus Risikogebieten nach Bayern:

Für Einreisen aus Risikogebieten bekräftigte der Ministerrat die am 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona- Virus werden damit besonders betrachtet. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Varianten. Einen Fall des mutierten Virus gab es laut Söder im Dezember 2020 auch in Bayern. Der Ministerrat appellierte an den Bund, weiter gesonderte Regeln - insbesondere zur Testpflicht vor der Einreise für diese besonderen Risikogebiete - zu erlassen. Zudem sollen Bundesbürger Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund vermeiden. Weiterhin besteht neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten.

6) Aufruf zum Home Office:

An die Arbeitgeber appellierte der Ministerrat am Mittwoch erneut, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten die Arbeit im Home Office zu ermöglichen.

Corona-Pandemie in Bayern: Pressekonferenz von Markus Söder am 06.01.

Corona-Pandemie in Bayern: Pressekonferenz von Ministerpräsident Markus Söder
Quelle: a.tv / Augsburg)
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