Am Donnerstag (30. September) fand eine weitere Sitzung des Bayerischen Kabinetts statt, in der über die Entwicklung in der Corona-Pandemie sowie über die Regelungen diskutiert wurde. Hierbei wurde unter anderem beschlossen, dass die Corona-Maßnahmen und damit die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 29. Oktober eine Verlängerung findet.
Maskenpflicht im Unterricht entfällt
Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs in Bayern und mit Blick auf regelmäßige Tests entfällt ab Montag (04. Oktober) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Dies geschieht auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten werden kann.
3G+ für Clubs und Diskotheken
Wie bereits vom Ministerrat am 31. August beschlossen, werden ab Freitag (01. Oktober) Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis und zwar nur durch einen PCR-Test erbracht werden kann (3G+). Dies gilt laut der Staatsregierung auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist ebenso zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Die Behörden forderten die Betreiber auf, für konsequente Kontrollen zu sorgen. Verstöße können mit einem Bußgeld bestraft werden. Unter diesen Bedingungen können ab dem gleichen Tag auch wieder Bordelle öffnen.
Verbot von Volksfesten entfällt
Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden
Weihnachts- und Christkindlmärkte können in Bayern durchgeführt werden
In der kommenden Advents- und Weihnachtszeit können vorbehaltlich von negativen Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern öffnen. Dies bekräftigte die Staatsregierung. Soweit nötig, sollen hierzu zeitnah Regelungen erlassen werden.