Das Bayerische Kabinett verkündete am Dienstag (25. Januar) Lockerungen für Jugendarbeit sowie Sport- und Kulturveranstaltungen. Für Letztere sind höhere Kapazitätsauslastungen beschlossen worden. Die neuen Regelungen werden ab dem kommenden Donnerstag (27. Januar) in Kraft treten.
Kapazität darf bis zu 50 Prozent ausgelastet werden
Mehr Kapazität für Veranstaltungen im Bereich Kultur und Sport ist erlaubt. Bis zu 50 Prozent. Erlaubt waren bisher 25 Prozent. Betroffen sind auch Veranstaltungen sowie Einrichtungen, die unter 2G-plus oder im Freien unter 2G stattfinden. In Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ein Viertel der Zuschauerkapazitäten sind bei überregionalen Sportveranstaltungen erlaubt
Zudem sollen künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen ein Viertel der Zuschauerkapazitäten genutzt werden dürfen. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Erlaubt sind nur Sitzplätze, so der Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen, so zum Beispiel für Konzerte.
Lockerungen unter anderem für Meisterkurse und Fahrschule beschlossen
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, dürfen ohne Test und Impfung zur Jugendarbeit zugelassen werden. Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Bedeutet, dass auch negativ getestete Personen teilnehmen dürfen. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.
Regelungen für Hotspot-Lockdown weiterhin ausgesetzt
Anstelle eines PCR-Tests ist künftig ein negativer Antigentest einer offiziellen Teststelle ausreichend. Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.