In der Corona-Pandemie hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (23. Februar) beschlossen, zum 1. März weitere Erleichterungen und Lockerungen umzusetzen. Darüber informierten am Mittag Staatskanzlei-Leiter Florian Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Kultusminister Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
Garten- und Baumärkte ab dem 01. März werden geöffnet
Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März in Bayern unter den
gleichen Bedingungen wieder öffnen können, wie sie für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.
Weitere "körpernahe Dienstleistungen" werden geöffnet
Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure,
Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
Gang zur Musikschule ist ebenfalls möglich
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage- Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1.
März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und - soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist - von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
"Unverzügliche" Meldung bei einer Inzidenz von über 100
Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz "unverzüglich" bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.
Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen
Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liegt Bayern deutschlandweit laut den Worten der Staatsregierung mit Abstand ganz vorn. Fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe wurden bewilligt. Insgesamt zahlte man bislang über 1,2 Milliarden Euro aus. Bei der Überbrückungshilfe II wurden fast alle eingegangenen Anträge (94 Prozent) abgearbeitet.
Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III läuft
Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III wurde am 10. Februar erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Zudem kann seit letzter Woche auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Mit einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro wurden bislang gewährt.
Corona-Hilfsmaßnahmen in Bayern werden verlängert
Der Ministerrat beschloss am Dienstag zudem, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert und ausgebaut werden. Die Instrumente der LfA Förderbank, die Risikoentlastungen des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA Förderbank Bayern und der Bayernfonds werden bis Ende 2021 zu verlängert. Ein Teil der Unterstützungsmaßnahmen wird zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener Unternehmen und Organisationen angepasst.
Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen
Die Staatsregierung beschloss zudem am heutigen Tag eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder - (not) - betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge:
Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat
Bayern übernommen.
Seit dem 22. Februar ist der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder zulässig, wenn die 7- Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Entsprechendes gilt für die Mittagsbetreuung. Für Eltern, die zur Kontaktreduzierung eine Kinderbetreuung noch nicht in Anspruch nehmen, verlängert die Staatsregierung deshalb das Angebot zur pauschalen Übernahme der Elternbeiträge.