Das Bayerische Kabinett hat auf die steigenden Corona-Zahlen im Freistaat reagiert und Regelmaßnahmen beschlossen. Dies trifft vor allem Kommunen, bei denen der 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 überschritten wird. Dann gelten zum einen eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind und auch ein Alkoholverbot, wie es Bamberg zuletzt bereits per Allgemeinverfügung beschloss.
Corona-Maßnahmen beim Überschreiten der kritischen 7-Tages-Inzidenz-Marke
Der Ministerrat hält folgende Corona-Maßnahmen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet, die von den örtlichen Gesundheitsbehörden entsprechend den lokalen und regionalen Gegebenheiten situationsbedingt angepasst und umgesetzt werden sollen:
Verschärfung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung
Der Ministerrat hat sich zudem für eine Verschärfung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung ausgesprochen, da auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten eine erhebliche Infektionsgefahr besteht. Eine Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll dabei nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.
Weiterhin umfangreiche Testungen
Da in Bayern die Infektionszahlen aktuell ansteigen, sind weitere umfangreiche Testungen geplant. Die Staatsregierung erhofft sich durch neuartige Schnelltests, die derzeit entwickelt und erprobt werden, eine Ergänzung der bestehenden Testverfahren. So wurde unter anderem das Gesundheitsministerium beauftragt, in einem ersten Schritt 10 Millionen Schnelltests zu beschaffen beziehungsweise hierfür Kaufoptionen abzuschließen.
Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro aufgesetzt
Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Unterstützung der entsprechenden Hygienekonzepte hat der Ministerrat weiterhin ein 50 Millionen Euro schweres Förderprogramm beschlossen. Damit sollen die Träger von Schulen und Kitas bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum sogenannten infektionsschutzgerechten Lüften und zur Neuinstallation raumlufttechnischer Anlagen unterstützt werden. Weiterhin können geeignete CO2-Messgeräte mit den Fördergeldern erworben werden.