Mi, 03.11.2021 , 19:00 Uhr

Oberfranken / Deutschland

Corona-Pandemie: Kommt der Knallhart-Lockdown für Ungeimpfte?

Merkel für „starke Einschränkungen für Ungeimpfte“

Im Zuge steigender Corona- und Inzidenz-Zahlen denkt Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) laut Medienberichten über Einschränkungen für Ungeimpfte nach. Mit einer "2G-Regel" - sprich Geimpft oder Genesen - würde es quasi den Lockdown für Ungeimpfte geben.

Ausweitung der "2G-Regel" möglich

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten, soll Merkel im CDU-Bundesvorstand am gestrigen Dienstag (02. November) angekündigt haben, dass es "starke Einschränkungen für Ungeimpfte" geben werden. Die Kanzlerin verwies auf die immer weiter steigenden Corona-Infektionen und die höhere Anzahl von Behandlungen im Krankenhaus. Demzufolge wäre auch die Ausweitung der "2G-Regel" möglich. Dies bestätigte auch Regierungssprecher Seibert am Mittwoch. Hierbei dürften zum Beispiel nur noch Geimpfte oder Genesene ins Restaurant oder ins Kino. Somit käme es quasi zum Lockdown für Ungeimpfte!

Corona-Regeln in Bayern verschärft

Unterdessen hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Corona-Maßnahmen in Bayern verschärft. Unter anderem wird die Maskenpflicht an Schulen wieder eingefügt. Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet. Mehr dazu auf unserer Newsseite!

Umfrage: Soll es den Lockdown für Ungeimpfte geben?

Aufgrund steigender Corona-Zahlen spricht sich Kanzlerin Merkel laut Presseberichten für „starke Einschränkungen für Ungeimpfte“ aus. Eine "2G-Regel" würde faktisch den Lockdown für Ungeimpfte bedeuten. Würden Sie dies so unterschreiben? Uns interessiert Ihre Meinung. Diese können Sie unter dem entsprechenden Beitrag auf unserer Facebook-Seite hinterlassen.

 

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