In München fand am Vormittag eine Sitzung des bayerischen Ministerrats statt. Das Kabinett beschäftigte sich per Video-Schalte mit den Folgen der Corona-Pandemie und den gestern in Berlin getroffenen Maßnahmen bis zum 28. März. Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informierten Ministerpräsident Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Kultusminister Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek im Anschluss auf einer Pressekonferenz.
"Vorischt und Umsicht" bleibt weiterhin die Strategie
In der Bekämpfung der Corona-Pandemie setzt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf den Kurs von "Vorsicht und Umsicht". Ziel ist es, den Ausbruch einer dritten Pandemiewelle zu verhindern. Erreicht werden soll dies mit mehr Testungen, mehr Impfungen und der weiteren Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln einschließlich der FFP2-Maskenpflicht.
Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März erweitert. Ab Montag sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich. Die Beschränkung liegt bei maximal fünf Personen
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt.
Ab 8. März
Ab dem 8. März 2021 werden Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.
Frühestens ab 8. März
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März inzidenzabhängig folgende weitere Öffnungen möglich:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:
Frühestens ab 22. März 2021 sind folgende weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:
Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 07. März gegolten haben.
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren Ende März nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden werden.
Laut Staatsregierung kann die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form (z.B. mittels einer App) erfolgen. Auch in diesem Fall müssen Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.
Die Einreisequarantäneverordnung wurde bis einschließlich 28. März verlängert. Für die Einreise - speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten - gelten dabei folgende Änderungen:
An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz vom Wechsel- in den Präsenzunterricht oder vom Wechsel- in den Distanzunterricht. Der Unterricht an den Schulen findet ab 15. März 2021 daher in folgenden Schritten statt:
In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.
Durch die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte (Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet. Dabei sind weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umzusetzen.
Der Ministerrat begrüßte in der Sitzung die Weiterentwicklung des Impfkonzepts. Die Einbindung der Vertrags- und Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Ärzte und die weitestmögliche Ausschöpfung des Intervalls zwischen den zwei Impfungen soll die Impfgeschwindigkeit deutlich steigern. Auch die angekündigte Freigabe des AstraZeneca-Impfstoffes für Über-65-Jährige soll die Durchimpfung der vulnerablen Altersgruppe deutlich beschleunigen. Für Bayern bedeutsam ist die Möglichkeit zur prioritären Nutzung der Impfstoffe in stark betroffenen Grenzregionen. Positiv wird die für Ende März / Anfang April zugesagte umfassende Einbeziehung der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne gesehen. Wegweisend für weitere Schritte ist die Ausweitung der Impfkapazitäten.
Bund und Länder haben sich in der Nacht zum Donnerstag (04. März) auf eine Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bis zum Sonntag (28. März) verständigt. Neu ist, dass es je nach der aktuellen Infektionslage Öffnungsmöglichkeiten und Lockerungen geben kann. Über die Auswirkungen für Bayern informiert Ministerpräsident Markus Söder (CSU) um 13:00 Uhr auf einer Pressekonferenz. TVO überträgt dies LIVE im TV, hier auf tvo.de und via Facebook.
Stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse
Bei der Beratung von Kanzleramt und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie vereinbart. Diese enthält zudem eine Notbremse. Heißt: Sollten die Lockerungen regional zu einem starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen führen, werden diese Öffnungen wieder zurückgenommen. Bereits am Montag (09. März) sind Zusammenkünfte mit einem weiteren Haushalt möglich - dies bis maximal fünf Personen.
LIVE-Pressekonferenz um 13:00 Uhr
In München findet am Vormittag eine Sitzung des bayerischen Ministerrats statt. Das Kabinett beschäftigt sich per Video-Schalte mit den Folgen der Corona-Pandemie und den gestern in Berlin getroffenen Maßnahmen bis zum 28. März. Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren Ministerpräsident Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Kultusminister Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek um 13:00 Uhr in einer Pressekonferenz. TVO ist LIVE dabei!