Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll nach dem Willen der Gesundheitsminister der Länder wohl auch nach dem 01. Oktober 2022 fortbestehen. Dies teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums von Sachsen-Anhalt auf Agentur-Anfrage mit.
Bundesländer wollen einheitlich handeln
Laut der Sprecherin war dies der Konsens der Beratungen der Länder-Minister zum Infektionsschutzgesetz. In Bezug auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen seien demnach alle Bundesländer an einer einheitlichen und gemeinsamen Umsetzung interessiert, so die Aussage. In der letzten Woche hatte der Bundestag Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen, die ab dem 01. Oktober gelten sollen. Dieser Schritt war notwendig geworden, da die Maßnahmen sonst Ende September ausgelaufen wären.
Maskenpflicht ab dem 01. Oktober
Bundesweit vorgeschrieben ist eine Maskenpflicht ab dem 01. Oktober unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen und in Fernzügen. Zudem können die Bundesländer einzeln frei entscheiden, ob es im Zuge des Infektionsgeschehens auch in anderen Innenräumen wieder zu einer Maskenpflicht kommt. Eine Maskenpflicht in Flugzeugen wurde nach der Causa um maskenlose Politiker im Regierungsflieger nach Kanada gestrichen.