Am Montagvormittag (14. Oktober) geriet ein stark überladener Holztransporter auf der Rennsteigstraße in Steinbach am Wald (Landkreis Kronach) in das Visier der Polizei. Bereits in der letzten Woche wurde ein „dicker Brummi“ in Tschirn im Frankenwald gestoppt.
Lkw gerät ins Visier der Polizei
Gegen 10:45 Uhr bemerkten Beamte der Polizeiinspektion Ludwigsstadt einen 40-Tonner-Lkw, der von einem 45-jährigen Fahrer aus dem Erzgebirgskreis gesteuert wurde. Der Lastzug war auffällig schwer beladen, was die Polizisten veranlasste, das Fahrzeug einer genaueren Kontrolle zu unterziehen.
Holz-Lkw muss auf der Waage
Der Verdacht der Überladung bestätigte sich schnell. Bei der Kontrolle des Lkw stellten die Beamten fest, dass das zulässige Gesamtgewicht des Lastzugs von 40 Tonnen deutlich überschritten wurde. Die Waage zeigte ein Gesamtgewicht von über 48 Tonnen an, was eine Überladung von mehr als 20 Prozent bedeutete. Dies stellte einen erheblichen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen für den Schwerlastverkehr dar, denn eine solche Überladung kann die Verkehrssicherheit gefährden und die Straßeninfrastruktur stark belasten.
Höheres Unfallrisiko durch einen überladenen Lkw
Insbesondere auf kurvigen und teils steilen Straßen wie der Rennsteigstraße kann ein überladener LKW zu gefährlichen Situationen führen, da das Fahrzeug in solchen Fällen schwerer zu manövrieren und zu bremsen ist. Für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer entsteht dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko. Überladungen dieser Größenordnung setzen zudem die Achsen, Bremsen und Reifen des Fahrzeugs stark unter Druck, was das Risiko von technischen Defekten erhöht.
Jetzt droht ein hohes Bußgeld
Der 45-jährige Fahrer aus dem Erzgebirge wird nun mit den Konsequenzen seiner Missachtung der Vorschriften konfrontiert. Neben einem empfindlichen Bußgeld muss er auch mit einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Die genauen Kosten des Bußgeldes werden sich nach den jeweiligen Verkehrsregelungen richten, wobei bei einer Überladung von über 20 Prozent von einer höheren Strafe auszugehen ist.