Rund ein Jahr nach dem grausamen Doppelmord in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) wurden am Montagmittag (23. Januar) am Landgericht in Bayreuth die Urteile gegen die Angeklagten gefällt. Dem jetzt 19-Jährigen wurde vorgeworfen, die Eltern seiner Freundin (17) erstochen zu haben. Die 17-Jährige soll währenddessen ihre Geschwister abgehalten haben, Hilfe zu holen. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung wegen Mordes in beiden Fällen. TVO berichtete umfassend über den Fall.
Prozessauftakt fand öffentlich statt
Nachdem der Prozessauftakt Mitte Oktober in einer öffentlichen Sitzung stattfand, wurde an den weiteren Verhandlungstagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zur Verkündung des Urteils ließ das Landgericht Bayreuth die Öffentlichkeit sowie die Medien wieder zu. (Aktuell-Beitrag vom Prozessauftakt in Bayreuth am 19. Oktober 2022!)
Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung wegen Mordes
Die Anklage sprach sich in ihrem Plädoyer vom 11. Januar dafür aus, die beiden Angeklagten, Felix S. und seine Freundin Hannah S., jeweils wegen "mittäterschaftlich begangenen Mordes in zwei tatmehrheitlichen Fällen" schuldig zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft beantragte, hinsichtlich des Alters von Felix S. (bei der Tat 18 Jahre), das Jugendstrafrecht anzuwenden und den Angeklagten wegen der besonderen Schwere der Schuld zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Hinsichtlich der mitangeklagten Tochter des getöteten Ärztepaares, bei der Tat 16 Jahre alt, sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten aus.
Diese Urteile wurden gefällt...
Am Montagmittag fielen nach einer dreimonatigen Verhandlungszeit und zwölf Prozesstagen die Urteile. Beide Angeklagten wurden wegen Mordes verurteilt. Der heute 19-jährige Felix S. aus dem Landkreis Bayreuth wurde zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der damals 18-Jährige in der Nacht in das Schlafzimmer des Paares schlich und mehrfach auf den Vater (51) und die Mutter (47) der mitangeklagten ältesten Tochter einstach. Das Ehepaar verstarb noch im Schlafzimmer.
Die Strafe entsprach der im Plädoyer von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe der Haftstrafe. Ebenso agierte das Gericht bei der Tochter des getöteten Ärztepaares. Die 17-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, die Geschwister abgehalten zu haben, Hilfe zu holen.
In den Plädoyers verneinte vor zwei Wochen die Verteidigung von Felix S. die besondere Schwere der Schuld und beantragte hingegen eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger von Hannah S. beantragte in seinem Plädoyer vor zwei Wochen den Freispruch für seine Mandantin. Er sah eine Tatbeteiligung seiner Mandantin als nicht erwiesen an.