Der bayerische Ministerrat hat am Dienstag (07. Dezember) eine Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Eltern müssen ab dem neuen Jahr mehrmals in der Woche vorweisen, dass ihre Kinder negativ getestet wurden.
Eltern müssen negative Testergebnisse vorlegen
Die bayerische Regierung will in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Corona-Sicherheit nochmals erhöhen. Neben den bereits bestehenden und Maßnahmen und Regelungen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur noch betreten, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit einem negativen Ergebnis vorgenommen wurde.
Bei PCR-Pooling nur ein weiterer Test pro Woche
Hierbei gelten laut Pressemeldung aus der Staatskanzlei auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich ein PCR-Pooling (sogenannte Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das eingeführte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.