Der bayerische Naturschutzverband (LBV) hat erneut einen stark zerstörten Quellbach bei Drügendorf (Landkreis Forchheim) entdeckt. Unbekannte haben ein Hangende samt seinen Kalktuffstrukturen auf mehreren Metern komplett weggebaggert. Stattdessen haben sie schwere Steine aufgeschichtet und einen eisernen Trog aufgestellt. Erst am Montag der vergangenen Woche (12. Dezember) wurde bekannt, dass Teile des Eggerbachs im Landkreis Forchheim ohne Genehmigung in einem streng geschützten Gebiet durch Baggerarbeiten massiv beschädigt wurden. Wir berichteten.
Quelle als Lebensraum für stark bedrohte Tierarten
LBV-Geschäftsführer Helmut Beran bezeichnet den Vorfall als "systematische Zerstörung". Der Kalktuffbach liegt im gleichen FFH-Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) wie der Eggerbach. Dieses Gebiet ist nach europäischem Recht streng geschützt, da Quelle und Bach stark bedrohten Tierarten wie dem Feuersalamander und dem seltenen Starknervmoos als einzigartiger Lebensraum dienen.
Teile des Hanges wurden abgebaggert und stattdessen schwere Steine treppenartig zum Hang aufgeschichtet. Das bisherige Rohr, das aus Gründen des Quellschutzes ohnehin längst hätte entfernt werden müssen, mündet nun in einen eisernen Trog, der wie ein überdimensionaler Blumentopf anmutet. Von einem naturnahem Quellbach, der wertvoller Lebensraum für geschützte Tiere und Pflanzen sein soll, kann überhaupt keine Rede mehr sein.
(Oliver Thaßler, LBV Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken)
Kalktuffquellen sind EU-weit selten
Kalktuffquellen und -bäche wie diese gehören zu den prioritären Lebensraumtypen in der EU, was bedeutet, dass Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieses Lebensraumes hat, da er EU-weit selten ist. Eva Schubert, die Quellenexpertin des LBV, sieht in diesem erneuten illegalen Eingriff einen unwiederbringlichen Schaden für den Quellstandort.
Die Kalktuffstrukturen sind komplett zerstört. Das wird mindestens mehrere Jahrzehnte dauern, bis sich dort wieder etwas entwickelt, da dies ein hochsensibler Lebensraum ist.
(Eva Schubert, Quellenexpertin LBV)
Geldstrafe soll Nachahmer abschrecken
Der LBV fordert nun, dass der illegale Eingriff vom Verursacher wieder rückgängig gemacht und der Ausgangszustand bestmöglich wiederhergestellt wird. Außerdem sollen zusätzlich weitere Schutzmaßnahmen in der Umgebung des Bachs durchgeführt werden. Weil bislang keine Hinweise zur Aufdeckung der Tat vorliegen, wird der LBV eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Durch eine empfindliche Geldstrafe sollen mögliche Nachahmer abgeschreckt werden.