Anfang Mai 2015 hatte TVO darüber berichtet: Im Steigerwald herrscht Uneinigkeit, in welchem Umfang Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, oder ob der Steigerwald sogar Nationalpark werden könnte.
Nun hat die Regierung von Oberfranken das Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ sozusagen „kassiert“. Bambergs Ex-Landrat Günther Denzler hatte es kurz vor seinem Dienstende ausgewiesen, die Entscheidung sorgte vor Ort zum Teil für Kritik. Auch die Landesregierung kündigte Gegenmaßnahmen an (siehe Beitrag). Diese sind nun erfolgt. Hier die Entscheidung der Regierung im Wortlaut:
Anhörung zur Aufhebung der Verordnung
Am 01.05.2015 ist die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in Kraft getreten. Danach sind die Regierungen nunmehr für Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile (GLB), die größer als 10 Hektar sind, zuständig. Hierunter fällt auch der GLB „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“, der eine Größe von 775 Hektar aufweist.
Anhörungsverfahren soll Ende Juli abgeschlossen sein
Nach eingehender rechtlicher Überprüfung ist die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis gekommen, dass von der Rechtswidrigkeit der Verordnung über den GLB „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ auszugehen ist. Die Verordnung beruht auf Paragraph 29 Bundesnaturschutzgesetz – wird von dieser Norm aber nicht getragen. Da es insoweit an der schon von der Verfassung geforderten (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz) notwendigen Rechtsgrundlage fehlt, wurde ein Aufhebungsverfahren eingeleitet. Hierzu werden nun alle betroffenen Stellen angehört und um Stellungnahme gebeten. Das Anhörungsverfahren wird voraussichtlich Ende Juli 2015 abgeschlossen sein.