Der Verein „Nationalpark Nordsteigerwald“ hat heute eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. In der Klage fordert der Verein die Aufhebung einer Verordnung der Regierung von Oberfranken. Mit dieser machte die Behörde 2015 die durch den damaligen Bamberger Landrat Günther Denzler erfolgte Ernennung des „Hohen Buchenen Waldes im Ebracher Forst“ zum Naturschutzgebiet rückgängig.
Kläger sehen die Verordnung als verfassungswidrig an
Die Verordnung der Regierung von Oberfranken aus dem letzten Jahr sei jedoch verfassungswidrig, so die Kläger am Freitag (15. April) im Rahmen einer Pressekonferenz. Denn sie sei per Weisung durch das Bayerische Umweltministerium erfolgt. Und dies sei den Klägern zu Folge so nicht zulässig. Bis der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage entschieden hat, darf im besagten Waldgebiet im Ebracher Forst nichts verändert werden. Die Kläger rechnen mit einer Wartezeit von über einem Jahr.