Seinen schweren Verletzungen erlag ein 60-jähriger Motorroller-Fahrer im Krankenhaus, nachdem er Montagnachmittag (3. Juni) im Stadtteil Seulbitz (Landkreis Hof) mit dem Auto einer 64-Jährigen zusammengestoßen war. Gegen 15:00 Uhr befuhr die Frau aus dem Landkreis Hof mit ihrem Opel die Ortsverbindungsstraße von Wölbersbach nach Seulbitz und wollte dort die bevorrechtigte Bundesstraße B289 geradeaus überqueren. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Fahrer des Motorrollers aus dem Landkreis Bayreuth, der auf der Bundesstraße von Münchberg in Richtung Schwarzenbach/Saale unterwegs war.
Zweirad-Fahrer prallt gegen Verkehrszeichen
Der 60-Jährige wurde von seinem Zweirad geschleudert und prallte gegen das Standrohr eines Verkehrszeichens. Nachdem er an der Unfallstelle das Bewusstsein verloren hatte, leitete eine medizinisch ausgebildete Ersthelferin Reanimationsmaßnahmen ein. Zusammen mit dem etwas später eintreffenden Notarzt, gelang es, den Schwerverletzten soweit zu stabilisieren, um ihn mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus zu bringen. Dort erlag er am frühen Abend letztlich seinen Verletzungen.
Staatsanwältin begutachtet Unglücksort
Eine Staatsanwältin aus Hof machte sich vor Ort selbst ein Bild von der Unfallstelle. Auf ihre Anweisung hin unterstützte ein Gutachter die Beamten der Polizeistation Rehau bei der Rekonstruktion des genauen Unfallverlaufes. Die Bundesstraße blieb während der gesamten Zeit der Unfallaufnahme etwa drei Stunden lang für den Verkehr gesperrt. Insgesamt entstand bei dem Unfall ein Sachschaden in Höhe von etwa 25.000 Euro. Für die Bergung und den Abtransport der Fahrzeuge waren Abschleppunternehmen erforderlich.
Die Polizei teilte soeben mit, dass sich auf der Bundesstraße B289 zwischen Schwarzenbach an der Saale (Landkreis Hof) und Weißdorf ein schwerer Unfall ereignete. Auf Höhe des Schwarzenbacher Ortsteils Seulbitz kam es zu der Kollision zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer. Hierbei wurde der Biker nach ersten Angaben schwer verletzt. Es kommt in diesem Bereich zu Verkehrsbehinderungen.