Die unterbrochene Fußballsaison 2019/2020, die bereits in dieses Jahr verlängert wurde, droht endgültig abgesagt zu werden. Dennoch hat jetzt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) einen Vier-Punkte-Plan verabschiedet, wie man mit der Spielzeit im Rahmen der Corona-Maßnahmen weiter umgehen will. Ursprünglich sollte die Saison bis zum 30. Juni 2021 zum Abschluss gebracht werden.
So soll es mit dem Ligapokal weitergehen..
Sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein, wird der Ligapokal auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern. Hier soll in Abstimmung mit den Vereinen eine gesonderte Entscheidung getroffen werden.
So soll es mit den Ligaspielen weitergehen…
Laut BFV braucht es einen uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai, um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punktspiel-Runden zu Ende zu bringen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann „muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden“, so der BFV in der Erklärung. Hierzu sollen die Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands nach ihrer Meinung befragt werden. Sollte der Abbruch der Saison beschlossen werden, sehen die Bestimmungen der Spielordnung eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor. Dies gilt ebenso für Frauen, Juniorinnen und Junioren.
So soll es mit dem Toto-Pokal weitergehen…
Der Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus – Stand jetzt – nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung beziehungsweise der Ermittlung des Teilnehmers an der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde will der Verband einen separaten Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen erarbeiten. Beim Pokal-Wettbewerb der Frauen und der Juniorinnen und Junioren sollen individuelle Lösungen gefunden werden.
Spielbetrieb nicht realisierbar, wenn…
Der BFV-Vorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen in der Pandemie nicht realisierbar. Die Regelungen gilt analog für den Frauen- und Nachwuchsbereich.