Fr, 29.01.2021 , 16:11 Uhr

Ein Dutzend neue Fälle der Corona-Mutation im Hofer Land: Behörden legen neue Maßnahmen fest!

Schulen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiter im Distanzunterricht

Im Hofer Land sind weitere Fälle der Coronavirus-Varianten aufgetreten. Dies teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag (29. Januar) mit. Demnach wurde die Virus-Mutation seit Bekanntwerden der ersten beiden Fälle am Mittwochabend (Wir berichteten!) bei weiteren zwölf Personen nachgewiesen.

Genaue Art der Mutation steht noch nicht fest

Bei den neuen Fällen sind laut der Gesundheitsbehörde zum Teil gewisse Zusammenhänge erkennbar. Dies führt dazu, dass in einem weiteren Unternehmen der Region großflächig getestet wird.

 

Um welche der Mutationen (England, Südafrika, Brasilien) es sich handelt, wird derzeit untersucht. Dies wird allerdings einige Tage dauern.

(Claudia Köppel, stellvertretende Leiterin des Hofer Gesundheitsamts)

Hof: Mehrere Corona-Mutationen in Stadt und Landkreis

Reihentestung bei der Firma Alukon

Unterdessen wurden am Donnerstag (28. Januar) 307 Mitarbeiter der Firma Alukon auf das Coronavirus getestet. Die Ergebnisse sollen Aufschluss in doppelter Hinsicht geben. Zum einen, ob sich weitere Personen mit dem Virus infiziert haben, zum anderen, ob es sich dabei um eine Mutation handelt. 

 

Die steigende Zahl an Varianten-Fällen in Deutschland zeigt, dass die Mutation ein Thema weit über unsere Region hinaus ist. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich zu handeln. Das heißt, es gilt noch umfassender zu testen und auf die Mutation hin zu untersuchen.

(Landrat Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla in einem gemeinsamen Statement)

 

Stadt und Landkreis Hof gaben weitere Maßnahmen bekannt:

 

1. Schnelltests in Unternehmen

Gemeinsam mit der IHK und HWK haben Stadt und Landkreis Hof die Unternehmen im Hofer Land zu Online-Schulungen eingeladen. In den Webinaren mit dem Rehauer Arzt Dr. Andreas Pötzl werden ausgewählte Mitarbeiter hinsichtlich der selbstständigen Durchführung von Antigen-Schnelltests geschult. Ziel ist es, die Unternehmen zu ermächtigen, ihre Mitarbeiter selbst zu testen und so einerseits die Teststationen an den Grenzübergängen zu entlasten, andererseits mögliche Infektionen innerhalb der Betriebe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus stellen Stadt und Landkreis Hof den Betrieben im Hofer Land eine erste Grundausstattung an Schnelltests zur Verfügung. Bestellungen können über folgendes Onlineformular des Landkreises aufgegeben werden.

 

2. Schnelltests für die Bevölkerung

Ab nächster Woche werden an mehreren Standorten im Hofer Land (Rehau, Münchberg, Naila, Oberkotzau) zusätzliche Test-Stationen geschaffen, an denen Schnelltests durchgeführt werden können. Das kostenlose Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich testen lassen möchten. Details zu den Standorten sowie Testzeiten geben die Behörden noch bekannt.

 

3. Schulen im Hofer Land bleiben weiterhin im Distanzunterricht

Der aktuell vorgesehene Wechselunterricht, der ab Montag für einzelne Schulklassen stattfinden sollte, wird in Stadt und Landkreis Hof in den nächsten zwei Wochen grundsätzlich durch den Distanzunterricht ersetzt. Stadt und Landkreis Hof arbeiten aktuell mit der Ärzteschaft und den Schulen an einem Testkonzept für die Schulen.

 

4. Ausweitung der Untersuchungen nach Mutationen

In Absprache mit den Laboren, die derzeit die Auswertungen der Corona-Tests durchführen, wurde vereinbart, dass zunächst sämtliche Tests auch auf Mutationen hin untersucht werden.

 

Stadt Hof verlängert die Allgemeinverfügung

 

Die Stadt Hof hat die bestehende Allgemeinverfügung verlängert. Diese gilt nun weiter ab Samstag (30. Januar) bis Sonntag (14. Februar). An den Regelungen der bisher gültigen Verfügung, wie beispielsweise dem Ausschankverbot von Alkohol in der Gastronomie, ändert sich nichts. Da in den nächsten Wochen Aufstellungsveranstaltungen für die Bundestagswahl im September 2021 anstehen, weist die Stadt darauf hin, dass diese ohne Zeitbegrenzung und mit bis zu 100 Personen stattfinden dürfen – vorausgesetzt die Abstands- und Hygieneregeln können eingehalten werden.

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