Fr, 21.12.2018 , 11:23 Uhr

Fall Peggy: Ermittler äußern sich zur Vernehmung von Manuel S. im September

S. nahm sein recht, einen Anwalt zu kontaktieren, nicht wahr

Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth teilten am heutigen Freitag (21. Dezember) ergänzende Sachverhalte zu der Vernehmung des Beschuldigten Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) am 12. September mit. Unterdessen legte S. am gestrigen Tag (20. Dezember) eine Haftbeschwerde ein. Dazu wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth allerdings erst im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren Stellung nehmen.

S. kontaktierte laut Polizei keinen Anwalt

S. wurde am 12. September durch Kripobeamte der SOKO Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth vernommen. Die Vernehmung fand ohne einen Anwalt statt. Der Beschuldigte wurde nach einer umfassenden Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass hierbei eine Videoaufzeichnung erfolgen würde, vernommen. Dies Vernehmung dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8:40 Uhr bis 18:32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten - so die Polizei - durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht nahm S. nicht wahr.

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Damaliges Überwachungsvideo erhält eine neue Bedeutung

Weiterhin äußerten sich die Ermittler zu einem Überwachungsvideo der Sparkassenfiliale in Lichtenberg (Landkreis Hof). Dieses befand sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei den Altakten. Das Video vermochte im Rahmen der damaligen Ermittlungen allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Im Zusammenhang mit den neueren Indizien kommt der damaligen Aufnahme nach derzeitigem Ermittlungsstand aber eine neue Bedeutung zu.

Haftbefehl am 10. Dezember ausgestellt

Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus. Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 von einem Ermittlungsrichter beim zuständigen Amtsgericht Bayreuth erlassen, weil sich aufgrund der umfassenden Bewertung der Aussage des Beschuldigten vom 12. September 2018 und der weiteren Ermittlungsergebnisse sowie zum Teil neuen Indizien ein dringender Tatverdacht ergab.

Keine Verfahren gegen andere Beschuldigte

Nach seiner Festnahme und bei der Vorführung beim Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte keine Angaben. Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

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