Der massiv in der Kritik stehende ehemalige Verteidiger von Ulvi Kulac, der Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer, darf sich nach eigenen Abgaben nicht zu den Vorwürfen, welche jetzt im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth bekannt wurden, äußern. Er habe nach wie vor eine Schweigepflicht, von der er erst entbunden werden müsste, so Wolfgang Schwemmer gegenüber TVO auf Anfrage. Gegenwärtig müsse er zwangsläufig die Rufschädigung unwidersprochen hinnehmen. Dem Anwalt wird vorgeworfen, bei polizeilichen Vernehmungen und Ortsbegehungen 2002 seinen Mandant nicht begleitet zu haben. Somit sei Ulvi Kulac damals ohne Rechtsbeistand den Ermittlern quasi schutzlos gegenüber gestanden, so die Anschuldigungen. Mehr ab 18:00 Uhr in „Oberfranken Aktuell„.