Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet
Das Landgericht Bayreuth hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Peggy K. angeordnet. Den Beschluss fasste das Gericht am heutigen Montag (9. Dezember 2013). Damit kommt es gegen den wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung. Ulvi K. war am 30. April 2004 verurteilt wurden.
Zwei Gründe für Wiederaufnahme
Die Jugendkammer des Gerichts stützt sich bei der Wiederaufnahme auf zwei Gründe. So habe sich ein – zwischenzeitlich verstorbener – Zeuge mit seiner Aussage vor dem Landgericht Hof einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage zu Ungunsten des Angeklagten schuldig gemacht. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt. Als zweiten Grund führt das Gericht das Vorliegen einer sogenannten Tathergangshypothese vom 30.04.2002 an, welche dem Gericht in Hof nicht bekannt gewesen sei.
Ulvi K. weiterhin in Psychiatrie untergebracht
Über Einzelheiten zur neuerlichen Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Ulvi K. wird das Landgericht Bayreuth zu gegebener Zeit informieren. Aktuell befindet sich Ulvi K. wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bayreuth. Diese Unterbringung ist von der aktuellen Entscheidung des Gerichts nicht betroffen. Mehr ab 18:00 Uhr in „Oberfranken Aktuell„.