Das Amtsgericht Bayreuth hat am heutigen Heiligabend (24. Dezember) im Wege einer sogenannten Abhilfeentscheidung auf die Beschwerde des Beschuldigten hin, den Haftbefehl gegen den 41-jährigen tatverdächtigen Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) aufgehoben. Damit wurde der Verdächtige aus der Haft entlassen. Den Haftbefehl gab ein Ermittlungsrichter am 10. Dezember heraus.
Amtsgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht
Das Amtsgericht verneinte in seiner Entscheidung einen dringenden Tatverdacht, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne. Das Spurenbild am Ablageort hegt zwar laut dem Gericht den Verdacht der Verbringung der Leiche, es begründet aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt. Da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt rechtfertigen, erging nun diese Entscheidung.
Staatsanwaltschaft wird den Beschluss überprüfen
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird laut Pressemitteilung die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob sie eine Beschwerde gegen den Beschluss einlegt. Hierbei wird auch die Frage geklärt werden, ob die Befragung des Beschuldigten im Verlauf der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte.