Die Entscheidung über die Beschwerde der Bayreuther Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des im Fall Peggy Tatverdächtigen Manuel S. ist vom Amtsgericht Bayreuth an das dortige Landgericht weitergegeben worden. Der in das Visier der Ermittler gerückte Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) bleibt damit erstmal weiterhin ein freier Mann.
Anwalt wertet den Schritt als Teilerfolg
Wie berichtet, wurde der 41-Jährige an Heiligabend aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem sein Anwalt Haftbeschwerde eingelegt hatte. Zuvor zog Manuel S. sein Teilgeständnis zurück, unter anderem weil er unter Druck und ohne Anwalt vernommen worden sei. Dagegen wiederum richtete sich die Beschwerde der Bayreuther Staatsanwaltschaft. Ihrer Ansicht nach sei der Haftbefehl rechtmäßig gewesen und S. dringend tatverdächtig. Außerdem hätte er jederzeit einen Anwalt hinzuziehen können. Wir berichteten! Jörg Meringer, der Anwalt von S., wertet die Weitergabe der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls in die nächsthöhere Instanz als Teilerfolg.
Zeitliche Frist über eine Entscheidung besteht nicht
Eine zeitliche Frist, bis wann das Landgericht über den Fall befunden haben muss, gibt es nicht.