Sportlich läuft es für den FC Eintracht Bamberg derzeit sehr positiv. Die Veilchen eroberten die Tabellenführung in der Landesliga Nordost zurück. Kurz vor der Winterpause könnte man positiv auf das Geleistete zurückblicken. Die Adventsstimmung ist im Verein aber getrübt, nachdem das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) mehrere Fan-Verstöße mit drastischen Strafen ahndete.
Sportgericht bestraft sechs Vorfälle der Bamberger Fans
Das Gericht verurteilte den Verein in insgesamt sechs Fällen wegen Verletzung der Platzdisziplin in Form von Zuschauerfehlverhalten. Die Bamberger müssen einen Punktabzug hinnehmen, eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen, das nächste Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und die Verfahrenskosten tragen. Zudem müssen die Bamberger ihr Sicherheitskonzept überarbeiten. So lautete eine weitere Auflage des Sportgerichtes. Der FC Eintracht Bamberg akzeptierte das Urteil. Es ist somit rechtskräftig.
Versuchter Platzsturm und rassistische Äußerungen
Das beanstandete Fehlverhalten in sechs Fällen bezieht sich auf vier Partien der laufenden Saison 2018/2019. Bei den Bamberger Heimspielen gegen die SG Quelle Fürth, den FC Coburg und den 1. FC Herzogenaurach sowie auswärts beim SC 04 Schwabach kam es unter anderem zu tätlichen Übergriffen im Zuschauerbereich, massiven Beleidigungen, rassistischen Äußerungen gegenüber Spielern, einem versuchten Platzsturm und einem Bierbecherwurf auf einen Schiedsrichter-Assistenten.
Spielverzögerung mit Punktabzug bestraft
Ein Vorfall sorgte beim Spiel gegen Schwabach für eine Verzögerung der Partie von mehr als fünf Minuten. Laut der im Mai 2018 verabschiedeten Neufassung der Rechts- und Verfahrensordnung bestraft dies das Gericht zwingend mit einem Punktabzug für den betreffenden Verein. Da die Bamberger Problemfans mehrmals mit einem Fehlverhalten auffielen – unter anderem durch einen unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik – erschien es dem Sportgericht neben einer Geldstrafe ebenso für angemessen, dass Bamberg sein nächstes Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss.
Verein trägt zur Aufklärung der Vorfälle bei
Ein „Geisterspiel“ hatten die Bamberger Verantwortlichen im Rahmen der mündlichen Verhandlung selbst befürwortet, um damit ein Signal zum Umdenken zu senden. Das Spiel ohne Zuschauer wird höchstwahrscheinlich die Partie gegen den TSV Neudrossenfeld am 09. März 2019 treffen. Die Bamberger Verantwortlichen hatten im jetzt abgeschlossenen Sportgerichtsverfahren umfassend zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen und Maßnahmen wie Stadionverbote ausgesprochen, was die Sportrichter strafmildernd berücksichtigten.
FCE-Fußballabteilungsleiter Sascha Dorsch:
Ich hoffe, jetzt ist auch dem letzten Unbelehrbaren klar, was die Stunde geschlagen hat. … Jeder, der pöbelt, offenen Rassismus zeigt und sich gewalttätig in den Stadien verhält, schadet mit seinem Verhalten in erster Linie auch dem Verein. … Auf so eine Unterstützung können wir verzichten!
Wir haben ja bereits Stadionverbote ausgesprochen, das werden wir auch weiter tun. Außerdem denken wir über den verstärkten Einsatz von Sicherheitsleuten nach. Wir werden die Täter der Polizei melden und wir werden sie in Regress nehmen. Und das wird dann für die betreffenden Personen auch noch zivilrechtlich so richtig teuer.
FCE-Vorsitzender Jörg Schmalfuß zum Geisterspiel (wahrscheinlich gegen Neudrossenfeld):
Das ist bitter, weil es vermutlich das zuschauerträchtige Duell Erster gegen Zweiter sein wird. Allerdings war für uns von vornherein klar, dass wir lieber mit wirtschaftlichen Einbußen leben, als dass wir sportlich bluten müssen. Das hätte diese wunderbare Mannschaft nicht verdient. … Das war wirklich der letzte Warnschuss.