Bei der Frau, die zu Beginn der Woche nach einer Flutwelle in der Höllenbachklamm bei Grainau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) nur noch tot geborgen werden konnte, handelt es sich um eine 33-Jährige aus dem Landkreis Lichtenfels. Dies bestätigte am heutigen Donnerstag (19. August) ein von der Polizei in Rosenheim veröffentlichtes rechtsmedizinisches Gutachten.
Flut reißt 33-Jährige mit
Starkregen führte am Montag (16. August) dazu, dass der Hammersbach im Höllental binnen kürzester Zeit anschwoll. Laut Zeugen wurden zwei Menschen, die sich zu dieser Zeit auf einer Brücke oberhalb der Höllentalklamm befanden, von den Wassermassen mitsamt der Brücke mitgerissen. Andere Wanderer gerieten vor Ort ebenso in Not.
Bergwacht und Polizei bergen 33-Jährige im Hammersbach
Den Einsatzkräften gelang es im Laufe des Montagnachmittags, acht Menschen zu retten und weitgehend unverletzt ins Tal zu bringen. Aufgrund der Zeugenangaben gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass zwei Personen vom Wasser mitgerissen wurden. Am Dienstag (17. August) wurde von Einsatzkräften gegen 08:30 Uhr eine leblose Person im Wasser des Hammersbachs festgestellt. Einsatzkräfte der Canyoning-Gruppe von Bergwacht und Polizei bargen die Frau aus dem Wasser. Für sie kam allerdings jede Hilfe zu spät.
Gutachten liegt vor
Die weiteren Untersuchungen zur Identität und den Todesumständen übernahmen Beamte der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen. Die nun abgeschlossenen rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben, dass es sich bei der Toten um die 33-Jährige aus dem Landkreis Lichtenfels handelte.
34-Jähriger aus dem Landkreis Coburg weiterhin verschwunden
Die Suchmaßnahmen nach der zweiten vermissten Person laufen seit Dienstag weiter, blieben allerdings bislang ohne Erfolg. Die Polizei geht davon aus, dass es sich bei dieser Person um den Lebenspartner der Verstorbenen, einen 34 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Coburg handelt. Die Angehörigen der beiden Personen werden von Seelsorgern und der Polizei betreut. Weitere Suchmaßnahmen sind für den kommenden Montag (23. August) wieder eingeplant.
Staatsanwaltschaft München II hat Vorermittlungen eingeleitet
Die zuständige Staatsanwaltschaft München II leitete, wie bei gleichgelagerten Fällen üblich, ein Vorermittlungsverfahren ein und beauftragte die Polizei mit der Erhebung der erforderlichen Daten und Aufklärung der Sachverhalte.