In der Nacht zum Samstag (16. April) war ein in Oberbayern wohnenden 26-Jähriger unterwegs in seine polnische Heimat. Dabei geriet er in eine Verkehrskontrolle der Polizei und es stellte sich heraus, dass dem jungen Mann wegen mehrfachem Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss der Führerschein entzogen worden war.
Kein Führerschein – keine Weiterfahrt
Im Moment der Kontrolle war der Pole zwar nüchtern und fahrtüchtig, dennoch nahm ihm die Verkehrspolizei seinen Autoschlüssel ab, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Es blieb allerdings lediglich bei einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Keine Mitfahrgelegenheit – keine Einsicht
Damit schien die Geschichte zunächst erledigt, bis die Polizei ein paar Stunden später einen Anruf von einigen Reisenden erhielt, die berichteten, dass jemand bei Gattendorf (Landkreis Hof) versuchte, ein Auto aufzubrechen. Beim Eintreffen stellten die Beamten dann fest: Es handelte sich um den jungen Polen. Offenbar war es ihm nicht gelungen, eine Mitfahrgelegenheit zu finden. So versuchte er, in sein eigenes Fahrzeug einzubrechen.
Keine Schlüssel – kein Reinkommen
Mit dem einzigen Erfolg allerdings, dass sämtliche Autoschlösser nun beschädigt waren. Weil das Auto sein Eigentum ist, stellte der Einbruchsversuch keine Straftat dar. Eine „eindringliche Belehrung“ – wohl Polizeijargon für eine ordentliche Standpauke – musste der Mann allerdings über sich ergehen lassen.