Das Zusatzschild „bei Nässe“ an einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wie etwa „Tempo 80 bei Nässe“, bedeutet, dass die reduzierte Höchstgeschwindigkeit nur dann gilt, wenn die Fahrbahn tatsächlich nass ist. Doch was genau ist unter dem Begriff „nass“ zu verstehen, und wie unterscheidet sich diese Bezeichnung von einer lediglich „feuchten“ Fahrbahn? TVO klärt auf.
So wird eine „nasse“ Straße definiert
Einen Gesetzestext, unter anderem in der Straßenverkehrsordnung, findet man zu einer „nassen“ Straße vergebens. Wie der ADAC mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber schon vor mehr als 40 Jahren entschieden, was bei dem Zusatzschild „bei Nässe“ gilt. Im Jahr 1977 wurde final in einer Grundsatzentscheidung festgelegt, dass eine Straße als „nass“ gilt, wenn sie mit einem Wasserfilm überzogen ist (20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77). Somit ordnet das Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit dem Zusatzschild „Bei Nässe“ an, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, bist die Straße wieder trocken ist.
Eine Straße wird also als „nass“ angesehen, wenn sich auf der Fahrbahn eine durchgehende Wasser- oder Feuchtigkeitsschicht befindet, wenn auch nur dünn, die sichtbar ist und bei der sich Wasserspritzer bilden können, wenn Fahrzeuge darüberfahren beziehungsweise sich eine Sprühfahne durch das vorausfahrende Fahrzeug bildet. Einzelne Pfützen auf der Straße reichen hierbei nicht aus, um als „nasse“ Fahrbahn zu gelten, ebenso nicht ganz leichter Regen. Typische Szenarien für „nasse“ Fahrbahnen sind:
In diesen Fällen wird die Straßenhaftung reduziert. Das Risiko von Aquaplaning steigt in diesen Fällen. Deshalb ist in solchen Situationen die reduzierte Geschwindigkeit einzuhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
So wird eine „feuchte“ Straße definiert
Eine Straße ist „feucht“, wenn die Oberfläche zwar leicht mit Feuchtigkeit bedeckt ist, diese jedoch nicht ausreicht, um Spritzwasser zu erzeugen. Eine „feuchte“ Straße ist auch daran zu erkennen, dass sich ihre Oberfläche dunkel verfärbt. Laut den Experten vom ADAC müssen Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Fall nicht beachten. Allerdings sollten Fahrzeuglenker auch bei einer feuchten Fahrbahn Vorsicht walten, da die Bremswege verlängert sein können. Typische Szenarien für „feuchte“ Fahrbahnen sind:
80 km/h bei Nässe – Geblitzt und dann?