Die Silvesternacht mit Raketen, Knaller und Böller - schon ein Muss zum Jahreswechsel! Für die Meisten erst recht nicht mehr wegzudenken. Leider endet nicht selten das Baller-Vergnügen in der Nacht entweder mit einem erheblichen Sachschaden oder einem Besuch in der Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses. Hier finden Sie Tipps und wertvolle Informationen rund um das Thema Feuerwerkskörper, damit Sie in der kommenden Silvesternacht verschont vor unschönen Überraschungen bleiben.
Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten sollten:
- Die HUK-Coburg rät nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor in unabhängigen Prüfanstalten einer Kontrolle unterzogen wurden
- Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle
- Feuerwerkskörper mit der Kategorie F2 dürfen NUR zu Silvester und NUR von Volljährigen genutzt werden
- Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B.: Wunderkerzen) dürfen Jugendliche ab zwölf Jahren verwenden
- Vor der Anwendung der Raketen immer die Gebrauchsanweisung lesen
In der Silvesternacht geht etwas schief? - Hier die Infos zu den Versicherungsschäden:
- Nicht selten kommt es vor, dass Böller in der Silvesternacht auf parkenden Autos landen. Die Praxis zeigt, dass nur selten klar ist, wer für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist. Hat der Besitzer des beschädigten Wagens eine Teilkasko-Versicherung, so kann er den Schaden bei der entsprechenden Versicherung melden und regulieren lassen. Dies ist übrigens auch gültig, wenn der Verursacher bekannt ist. In diesem Fall holt sich die Versicherung nach der Schadensregulierung das Geld vom Verursacher zurück.
- Nicht selten fliegen die Raketen auch durch offene Fenster oder Dachluken. Die Gefahr ist hier sehr hoch, dass es im Gebäude zu einem Brand kommen kann. In der Regel sind solche Schäden leicht zu vermeiden, indem die Fenster und Dachluken in der Nacht geschlossen bleiben. Sollte es dennoch, aufgrund eines offenen Fensters ein Feuer im inneren des Hauses entstehen, so ist dies ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratsversicherung.
Wie Sie bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern eine Verletzung vermeiden:
- Am besten nur Feuerwerkskörper verwenden, die nicht in der Hand zu zünden sind
- Selbstgebastelte oder manipulierte Feuerwerkskörper nie verwenden! Hier besteht ansonsten die Gefahr, dass Sie zu früh oder stärker als erwartet explodieren können
- Seien Sie beim Anzünden der Raketen nüchtern!
- Sollten Sie sich trotzdem eine Verletzung zuziehen, dann hilft in dieser Situation für eine Entschädigung die private Unfallversicherung. Diese zahlt unabhängig davon, ob die Verletzung selber oder durch Dritte zugefügt wurde
Der Leiter der Hand- und Plastische Chirurgie des Klinikums Bayreuth GmbH Dr. Jürgen Dolderer rät: „Wenn trotzdem etwas passiert, sollte ein Handchirurg aufgesucht werden, denn der ist dafür der geeignete Spezialist mit der dafür notwendigen Fachkenntnis und Erfahrung. So kann bei den Verletzten eine bestmögliche Behandlung aller Verletzungen an der Hand erreicht werden“.
Wir wünschen Ihnen einen unfall- und verletzungsfreien Rutsch in das neue Jahr 2019!