Die Bundespolizei hat an der deutsch-tschechischen Grenze wieder mit stationären Grenzkontrollen begonnen. Am Grenzübergang Schirnding (Landkreis Wunsiedel) verstärkte die Bundespolizei ab dem Montagnachmittag (16. Oktober) das Personal. Zuvor hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet.
Schleuserkriminalität und irreguläre Migration soll begrenzt werden
Auch in Sachsen und Brandenburg wurden Grenzkontrollen bereits eingeführt. Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich sollen zudem um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Ministerin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Schleuserkriminalität und die irreguläre Migration noch stärker bekämpft werden müssten. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Entscheidung aus Berlin. Die temporären Kontrollen sind erst einmal für zehn Tage, bis zum 26. Oktober angesetzt!
40-jähriger Tscheche geht ins Netz
Wie die Bundespolizei am Dienstagvormittag mitteilte, wurde in der Nacht ein 40-jähriger Tscheche bei seiner Einreise kontrolliert. Der Abgleich der Personalien im Fahndungssystem ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Durch die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 578 Euro konnte der 40-Jährige seine Reise fortsetzen. Zu den Grenzkontrollen ein Statement von André Gügel, Leiter der Bundespolizeiinspektion Selb, vom Montagabend.
Bundespolizei stoppt illegale Einreisen
Zudem ertappten die Bundespolizisten am Grenzübergang Schirnding einen 42-jährigen Mann aus Aserbaidschan bei der unerlaubten Einreise. Der in Berlin wohnende Beifahrer konnte keine erforderlichen Dokumente für den Aufenthalt in Deutschland vorweisen. Der Fahrer des Wagens hatte lediglich ein Foto seines abgelaufenen moldauischen Reisepasses dabei. Der Moldauer (35) erhielt eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und musste nach Tschechien zurückkehren. Da er bei der Kontrolle zudem keinen Führerschein vorzeigen konnte, erhielt er zusätzlich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wenige Minuten später gingen den Fahndern zwei Georgier ins Netz. Die beiden Männer (41 und 42 Jahre) waren mit einem Mietfahrzeug in Richtung Deutschland unterwegs, um dort zu arbeiten. Der Fahrer konnte einen gültigen Reisepass und eine slowakische Aufenthaltserlaubnis vorweisen, die ihn zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Der Beifahrer hatte nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis dabei. Im Fahrzeug befand sich umfangreiches Arbeitsmaterial. Der Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise, durfte aber seine Fahrt fortsetzen. Der Beifahrer wurde nach Tschechien zurückgewiesen. Auch ihn erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, so die Bundespolizei abschließend.