Ein nicht alltäglicher Aufgriff gelang den Beamten des Zollamts Regensburg am Montag (30. März). Bei der Kontrolle eines Päckchens aus Übersee staunten die Zöllner nicht schlecht, was beim Öffnen der Sendung ans Tageslicht gelangte: eine aus Pythonleder gefertigte Handtasche.
Der Empfänger hatte die Tasche per Internet bei einem großen Online-Auktionshaus ersteigert. Pech für den Mann: Die Tasche aus Pythonleder fällt unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. „Die Handtasche wird durch die Zollverwaltung beschlagnahmt, der Empfänger hat jetzt vier Wochen Zeit, die erforderlichen Einfuhrpapiere vorzulegen. Können diese nicht vorgelegt werden, entscheidet das Bundesnaturschutzamt über das weitere Vorgehen“, so Carmen Bauer, Leiterin des Zollamts Regensburg.